Ihre

Buchhaltung in Wörgl

Ein aktuelles und sorgfältig geführtes Rechnungswesen ist eine der wesentlichen Grundlagen eines erfolgsreichen Unternehmens. Sie haben dadurch stets den Überblick über die Entwicklung Ihrer betrieblichen Aufwendungen und Erträge und den damit verbundenen wirtschaftlichen Erfolg Ihres Betriebs.

 

Wir übernehmen daher gerne die Führung Ihrer Buchhaltung für Sie und unterstützen somit die Übersichtlichkeit Ihres Zahlenwerks und der damit einhergehenden Unternehmensentwicklung durch regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertungen. Dadurch soll für Sie die Möglichkeit geschaffen werden, zeitnah über notwendige Maßnahmen zu entscheiden und diese umzusetzen.

 

Selbstverständlich können Sie Ihre Buchhaltung auch teilweise oder zur Gänze selbst in Ihrem System führen. In diesem Fall können wir Sie gerne bei der Auswahl eines geeigneten Systems beraten. Auch bei der Einstellung und Einschulung Ihres Buchhaltungspersonals können wir Ihnen beratend zur Seite stehen und halten Sie in Sachen Abgaben- und Steuerrecht auf dem Laufenden.

Unsere Leistungen umfassen folgende Tätigkeiten:

  • Buchmäßige Erfassung der laufenden Geschäftsfälle
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung der offenen Posten der Kunden und Lieferanten
  • Abwicklung des Mahnwesens und des Zahlungsverkehrs
  • Beratung bei der Organisation des Rechnungswesens
  • Zurverfügungstellung von Informationen über den Geschäftsverlauf durch regelmäßige Reports (betriebswirtschaftliche Auswertungen und Erfolgsrechnungen)
  • Laufende Beratung zu Fragen der Buchhaltung
  • Übernahme von Daten aus elektronischen Vorsystemen
  • Erstellung und Einbringung von Steuererklärungen (UVA, ZM)
  • Betreuung von Prüfungen durch Abgabenbehörden

 

Gerne kommen wir auch zu Ihnen

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Bereitstellung eines unserer Mitarbeiter zur Durchführung der Arbeiten in Ihren Räumlichkeiten. Sie ersparen sich dadurch den kostenintensiven Fortbildungsaufwand für eigene Mitarbeiter und haben auch ansonsten keine zusätzlichen Belastungen (z.B. durch Krankenstand des Mitarbeiters).

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